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DKV Wettkampfregeln - Kumite
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Artikel 12: Rechte und Pflichten - Erklärung

OBERSTES KAMPFGERICHT OKG ö

Rechte und Pflichten des Obersten Kampfgerichts sind wie folgt:

  1. Sicherstellen, dass die korrekten Vorbereitungsmaßnahmen für das betreffende Turnier im Einklang mit dem organisierenden Komitee ergriffen werden im Hinblick auf den Aufbau der Wettkampffläche, die Beschaffung und Aufstellung aller Ausrüstungsgegenstände und notwendigen Einrichtungen, die Wettkampfdurchführung, die Sicherheitsvorkehrungen usw.
  2. Mattenchefs benennen und sie an ihren jeweiligen Plätzen einsetzen, so wie alle Maßnahmen ergreifen, die durch die Berichte der Mattenchefs veranlasst werden.
  3. Die allgemeinen Leistungen der Kampfrichter überwachen und koordinieren.
  4. Vertreter benennen, wo dies notwendig wird.
  5. Entscheidende Urteile während eines Wettkampfs in technischen Angelegenheiten abgeben, für die es in den Regeln keine Vereinbarung gibt.
  6. Behandlung von Protesten.
MATTENCHEF ö

Rechte und Pflichten der Mattenchefs sind wie folgt:

  1. Für alle Wettkämpfe unter ihrer Kontrolle die Hauptkampfrichter und Seitenkampfrichter delegieren, benennen und beaufsichtigen.
  2. Die Leistungen der Hauptkampfrichter und Seitenkampfrichter in ihren Zuständigkeitsbereichen beaufsichtigen und dafür Sorge tragen, dass die ernannten Kampfrichter ihren zuerteilten Aufgaben gewachsen sind.
  3. Dem Hauptkampfrichter eine Unterbrechung des Wettkampfes befehlen so bald der Obmann eine Zuwiderhandlung gegen die Wettkampfregeln signalisiert.
  4. Einen täglichen schriftlichen Bericht über die Leistungen jedes Kampfrichters in ihren Zuständigkeitsbereichen erstellen und diese gegebenenfalls mit Empfehlungen an das Oberste Kampfgericht einreichen.
HAUPTKAMPFRICHTER ö

Rechte und Pflichten der Hauptkampfrichter sind wie folgt:

  1. Die Hauptkampfrichter (SHUSHIN) ist befugt, Wettkämpfe zu leiten, inklusive den Start, die Unterbrechungen und das Ende des Wettkampfes bekannt zu geben.
  2. Punkte zu vergeben.
  3. Dem Mattenchef oder dem Obersten Kampfgericht gegebenenfalls die Basis seiner Entscheidungen zu erklären
  4. Vor, während und nach Wettkämpfen Strafen zu erteilen und Verwarnungen auszusprechen.
  5. Die Meinung der Seitenkampfrichter (durch Flaggensignale) einzuholen.
  6. Verlängerungen bekannt zu geben.
  7. Die Seitenkampfrichter zur Stimmabgabe auffordern (HANTEI) und das Ergebnis bekannt zu geben.
  8. Den Sieger bekannt zu geben.
  9. Die Autorität des Hauptkampfrichters ist nicht ausschließlich auf die Kampffläche beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die unmittelbare Peripherie.
  10. Der Hauptkampfrichter gibt alle Befehle und Bekanntmachungen.
SEITENKAMPFRICHTER ö

Rechte und Pflichten der Seitenkampfrichter (FUKUSHIN) sind wie folgt:

  1. Den Hauptkampfrichter durch Flaggensignale zu unterstützen.
  2. Das Stimmrecht bei Entscheidungen auszuüben
Die Seitenkampfrichter sollen die Handhabungen der Wettkämpfer sorgfältig beobachten und dem Hauptkampfrichter ihre Meinung in den folgenden Fällen signalisieren: OBMANN ö

Der Obmann (KANSU) unterstützt den Mattenchef durch Beobachtung der stattfindenden Wettkämpfe. Sollten Entscheidungen des Hauptkampfrichters oder der Seitenkampfrichter nicht mit den Wettkampfregeln übereinstimmen, muss der Obmann unverzüglich die rote Flagge zeigen und den Summer ertönen lassen. Der Mattenchef wird dann den Hauptkampfrichter anweisen, den Kampf zu unterbrechen und die Unregelmäßigkeit abzustellen. Berichte, die während des Wettkampfes verfasst werden, werden zu offiziellen Aufzeichnungen nach Genehmigung des Schiedsrichters (KANSA).

LISTENFÜHRERÜBERWACHER ö

Der Listenführerüberwacher erstellt eine getrennte Aufzeichnung der vom Hauptkampfrichter gegebenen Punkte und überwacht gleichzeitig die Handlungen der ernannten Zeitnehmer und Listeführer.

Erklärung: ö
 

  1. Geben 3 Seitenkampfrichter das gleiche Signal, oder zeigen sie eine Wertung für den gleichen Wettkämpfer, hält der Hauptkampfrichter den Kampf an und folgt der Mehrheitsentscheidung. Hält der Hauptkampfrichter den Kampf nicht an, hebt der Obmann die rote Flagge und lässt den Summer ertönen.
  2. Geben 2 Seitenkampfrichter das gleich Signal, oder zeigen sei eine Wertung für den gleichen Wettkämpfer, kann der Hauptkampfrichter ihre Meinung prüfen. Er muss den Kampf nicht unterbrechen, wenn er ihr Urteil für falsch hält.
  3. Wir jedoch der Kampf angehalten, entscheidet die Mehrheitsmeinung. Der Hauptkampfrichter kann die Seitenkampfrichter auffordern, ihr Urteil zu revidieren, er darf jedoch keine Entscheidung gegen zwei Seitenkampfrichter treffen, es sei denn, er hat die Unterstützung des dritten Seitenkampfrichters.
  4. Der Hauptkampfrichter kann die Seitenkampfrichter bitten ihr Urteil zu revidieren, wenn er es für fehlerhaft hält, oder wenn das Befolgen der Entscheidung eine Verletzung der Regeln verursacht, so z.B., wenn eine Technik mit zu starkem Kontakt ausgeführt wurde, oder wenn eine Wertung für einen Wettkämpfer signalisiert wurde, der sich außerhalb der Wettkampffläche befand (JOGAI), oder wenn der Hauptkampfrichter die Wertung als zu hoch oder als zu niedrig erachtet.
  5. Haben drei Seitenkampfrichter drei unterschiedliche Urteile, kann der Hauptkampfrichter in Übereinstimmung mit einem Seitenkampfrichter eine Entscheidung treffen.
  6. Bei HANTEI haben Hauptkampfrichter und Seitenkampfrichter je eine Stimme. Im ENCHO-SEN hat bei Stimmengleichheit der Hauptkampfrichter die entscheidende Stimme.
  7. Die Seitenkampfrichter dürfen nur das bewerten, was sie tatsächlich sehen. Sind sie nicht sicher, ob eine Technik tatsächlich wertungsfähig platziert wurde, sollen sie MIENAI signalisieren.
  8. Die Rolle des Obmanns soll sicherstellen, dass der Wettkampf entsprechend der Wettkampfregeln durchgeführt wird Er ist kein zusätzlicher Seitenkampfrichter. Er besitzt weder eine Stimmrecht noch eine Autorität im Hinblick auf Entscheidungen. Seine Verantwortung liegt ausschließlich bei der Überwachung der Verfahrensregelungen.
  9. Sollte der Hauptkampfrichter das Signal zur Beendigung des Kampfes überhören, pfeift der Überwacher mit der Pfeife.
  10. Sollten nach dem Kampf Erklärungen für Entscheidungen notwendig sein, so gibt das Kampfgericht diese ausschließlich dem Mattenchef, dem Obersten Kampfgericht oder dem Schiedsgericht.