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DKV Wettkampfregeln - Kata
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Artikel 5: Entscheidungskriterien - Erklärung

  1. Die Kata muss mit Kompetenz ausgeführt werden und eine klares Verständnis der traditionellen Prinzipien zeigen, welche in ihr enthalten sind. Bei der Bewertung der Ausführung durch einen Wettkämpfer oder eine Mannschaft haben die Kampfrichter auf folgendes zu achten:
  2. In den ersten beiden Runden wird ein Wettkämpfer disqualifiziert, der die Kata unterbricht oder abändert, oder eine andere Kata als die ausgeloste oder angekündigte zeigt.
Erklärung: ö
  1. Kata ist weder ein Tanz noch eine theatralische Aufführung. Sie muss sich strikt an traditionellen Werten und Prinzipien orientieren. Sie muss einem realen Kampf entsprechen und Konzentration, Kraft und potentielle Trefferwirkung in seinen Techniken zeigen. Sie muss Kraft, Stärke und Schnelligkeit demonstrieren – sowie Anmut, Rhythmus und Balance.
  2. In Mannschaftskata müssen alle drei Athleten die Kata mit dem Blick in die gleiche Richtung und zum Hauptkampfrichter beginnen.
  3. Die Athleten müssen sowohl Kompetenz in Bezug auf alle Aspekte einer Kata Vorführung demonstrieren als auch Synchronität.
  4. Kommandos zum Start und zur Beendigung der Vorführung, aufstampfen der Füße, schlagen auf Brust, Arme und Karate-Gi und unangemessenes ausatmen sind alles Beispiele für externe Zeichen und sollen von den Kampfrichtern berücksichtigt werden.