ANHANG 10: Durchführung von Veranstaltungen im spiegelbildlichen
Kampfrichtersystem
Ungeachtet des WKF-Regelwerks kann bei Veranstaltungen des DKV (wie
z.B. Turniere, Bundesliga usw.) das Spiegelsystem eingesetzt werden. Dabei
sind folgende Punkte zu berücksichtigen.
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Das Kampfgericht :
Das KG besteht für jeden Kampf aus einem Obmann (KANSA), einem
Hauptkampfrichter (SHUSHIN) und einem Seitenkampfrichter (FUKUSHIN).
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Wertungen:
Die Wertungen, Entscheidungskriterien, unerlaubtes Verhalten und Strafen,
sowie das Punktesystem ergeben sich jeweils analog der aktuellen Wettkampfregeln.
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Befugnisse und Pflichten des Kampfgerichts:
Der Oberkampfrichter ist verantwortlich für den reibungslosen
und regelrechten Ablauf der jeweiligen Veranstaltung. Er teilt die Kampfrichter
ein und verfasst einen abschließenden Bericht an den Bundeskampfrichterreferenten.
Der Hauptkampfrichter gibt alle Kommandos und macht alle Ankündigungen,
vergibt Punkte und Strafen.
Der Seitenkampfrichter unterstützt den HKR, nimmt an Beratungen
mit dem Obmann teil, sofern erforderlich, zeigt seine Entscheidungen hinsichtlich
der Vergabe von Punkten und Strafen durch diskrete Gestik an.
Der Obmann kontrolliert den regelgerechten Ablauf des Kampfes. Wenn
notwendig, kann er seine Meinung dem HKR mitteilen. Nur wenn er an Beratungen
mit dem HKR und dem SKR hinzugezogen wird hat der Obmann eine Stimme bei
der Entscheidungsfindung. Des weiteren gehört es zu seinen Aufgaben,
Zeitnehmer und Listenführer zu überwachen.
Der Hauptkampfrichter und der SKR nehmen ihre vorgeschriebene Position
ein. Nach gegenseitiger Verbeugung der Kämpfer eröffnet der HKR
den Kampf mit dem Kommando SHOBU HAJIME. Der HKR unterbricht den Kampf
mit YAME, wenn er eine Technik sieht, die er für wertbar hält
oder um Strafen bei Regelwidrigkeiten zu verhängen. Er fordert die
Kämpfer auf ihre Ausgangsposition einzunehmen und setzt den Kampf
fort mit dem Kommando TSUZUKUTE HAJIME. Ist die Kampfzeit abgelaufen und
es ist Punktegleichstand ruf der HKR YAME, kehr auf seine Ausgangsposition
zurück, ruft den SKR zu sich, fragt ihn nach seiner Entscheidung und
verkündet den Sieger. Für den Fall einer Nichtübereinstimmung
wird der Obmann nach seiner Meinung gefragt und der Mehrheitsbeschluss
durch den HKR verkündet.
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Gestik HKR und SKR
Die Gestik des HKR sind im Anhang 2 des DKV Regelwerks enthalten und
sind identisch. Die Gestiken des SKR sind entsprechend, nur diskreter.
Gültig ab 18.11.2000