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DKV Wettkampfregeln - Kumite
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Artikel 4: Das Kampfgericht

  1. Das Kampfgericht soll für jeden Kampf aus einem Hauptkampfrichter (SHUSHIN), 3 Seitenkampfrichtern (FUKUSHIN) und einem Obmann (KANSA) bestehen.
  2. Um die Durchführung der Kämpfe zu erleichtern sollen zusätzlich mehrere Zeitnehmer, Ansager, Listenführer und Ergebenisüberwacher benannt werden.
Erklärung:
  1. Zu Beginn eines Kampfes steht der Hauptkampfrichter am äußeren Rand der Kampffläche. Zu seiner Linken stehen die Seitenkampfrichter eins und zwei, zu seiner Rechten stehen der Obmann und der Seitenkampfrichter drei.
  2. Nach dem formalen Austausch von Verbeugungen durch die Kämpfer und die Kampfrichter tritt eine Hauptkampfrichter einen Schritt zurück, die Seitenkampfrichter und der Obmann drehen sich nach innen, und alle verbeugen sich zueinander. Danach nehmen alle ihre Position ein.
  3. Beim Wechsel des Kampfgerichts treten die Kampfrichter, die bis dahin im Einsatz waren, einen Schritt nach vorne und drehen sich zum neuen Kampfgericht um. Auf das Kommando des neuen Hauptkampfrichters verbeugen sie sich voreinander und verlassen hintereinander die Kampffläche, wobei alle in die gleiche Richtung schauen.
  4. Wenn einzelne Seitenkampfrichter wechseln, tritt der neu eingesetzte Seitenkampfrichter vor den bisherigen, beide verbeugen sich voreinander und tauschen dann ihre Positionen.