Artikel 8: Verbotenes Verhalten Erklärung
Es gibt zwei Kategorien für Verbotenes Verhalten. Kategorie
1 und Kategorie2.
Kategorie 1: ö
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Techniken mit massivem Kontakt ohne Rücksicht auf die angegriffene
Zielregion und Techniken mit Kontakt zur Kehle.
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Angriffe auf Arme oder Beine, Leiste, Gelenke oder Spann.
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Angriffe zum Gesicht mit offener Handtechnik (TEISCHO/NUKITE).
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Gefährliche und verbotene Wurftechniken, die Verletzungen verursachen
können.
Kategorie 2: ö
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Vortäuschen oder Übertreiben einer Verletzungen
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Wiederholtes verlassen der Kampffläche (JOGANI)
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Selbstgefährdung, durch nachlassen im eigenen Verhalten und sich so
einer Verletzung durch den Gegner auszusetzen, oder das Fehlen adäquater
Maßnahmen zur Selbstverteidigung (MUBOBI)
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Vermeiden eines Kampfes, im Sinne von, dem Gegner keine Gelegenheit zu
geben zu punkten.
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Klammern und der Versuch den Gegner zu werfen, oder zu Boden zu bringen,
ohne vorher einen echten Angriffsversuch unternommen zu haben. Außer,
der Gegner hat selbst zuerst versucht zu klammern oder zu werfen und Wurftechniken,
bei denen der Drehpunkt oberhalb der Hüfte liegt.
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Unnötiges halten, klammern, ziehen, drücken oder greifen ohne
den Versuch eine Technik anzubringen.
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Techniken, die auf Grund ihrer Natur für die Sicherheit des Gegners
nicht kontrolliert werden können und unkontrollierte Angriffe ob sie
treffen oder nicht.
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Angriffe mit dem Kopf, den Knien oder den Ellbogen.
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Sprechen und Anstacheln des Gegners, widersetzen der Befehle des Hauptkampfrichters,
unflätiges Benehmen gegenüber dem Kampfgericht oder andere Verletzungen
der Etikette.
Erklärung: ö
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Traditionelle Karatetechniken, die mit voller Kraft ausgeführt werden,
können extrem schwere Verletzungen verursachen, sogar töten.
Der Karatewettkampf ist ein Sport und daher sind einige der gefährlichsten
Techniken verboten. Dennoch müssen alle Techniken kontrolliert ausgeführt
werden. Trainierte Wettkämpfer können relativ starke Schläge
auf die Muskulatur, z.B. auf den Bauch, kompensieren. Doch Fakt bleibt,
dass Kopf, Gesicht, Genick, Leisten und Gelenke leicht verletzbar sind.
Daher müssen alle Techniken bestraft werden, die eine Verletzung verursachen,
außer, dass sie sich der Kämpfer selbst zufügt. Die Wettkämpfer
müssen alle Techniken mit Kontrolle und guter Form vorbereiten. Können
sie dies nicht, müssen sie ungeachtet der benutzten Technik verwarnt,
oder bestraft werden
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Kontakt zum Gesicht – Senioren und Junioren
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Bei Senioren und Junioren sind nicht verletzende, leichte, kontrollierte
„Berührungen“ zum Gesicht, Kopf und Nacken erlaubt (nicht jedoch zum
Kehlkopf). Wird ein Kontakt vom Kampfrichter für zu hart erachtet,
der Wettkämpfer jedoch durch den Kontakt nicht beeinträchtigt,
so kann eine Verwarnung (CHUKOKU) gegeben werden. Ein zweiter Kontakt unter
den gleichen Bedingungen wird mit KEIKOKU und IPPON (1 Punkt) für
den Gegner bestraft. Ein dritter Angriff erhält HANSOKU CHUI und NIHON
(2 Punkte) für den verletzten Gegner. Ein weiterer Angriff resultiert
in Disqualifikation durch HANSOKU.
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Kontakt zum Gesicht – Jugend
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Bei Jugend-Wettkämpfen müssen alle Fausttechniken zum Kopf, Gesicht
und zur Kehle unter absoluter Kontrolle ausgeführt werden. Berührt
der Fausschützer den Gegner in diesen Bereichen, dürfen die Kampfrichter
keine Wertung vergeben. Fußtechniken zum Kopf, Gesicht und zum Hals
dürfen höchstens mit „Hautkontakt“ ausgeführt werden. In
den Fällen, wo mit Techniken ein leichter Kontakt, der über eine
„Faustschutz-“ oder „Haut-“Berührung hinausgeht, zustande kommt, müssen
die Kampfrichter eine Verwarnung oder eine Strafe vergeben. Jede Technik,
die eine, wenn auch kleinste Verletzung des Kopfes, des Gesichtes oder
des Halses verursacht, wird mit Verwarnung oder Strafe geahndet, es sei
denn, die Verletzung wird durch den Verletzten selbst verursacht.
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Der Hauptkampfrichter muss eine verletzten Wettkämpfer ununterbrochen
beobachten. Eine kurze Wartezeit vor Erteilung des Schiedsspruchs erlaubt
eine eventuelle Entwicklung von Symptomen wie z.b. das Nasenbluten. Durch
genaue Beobachtung wird ebenfalls jeder Versuch eines Wettkämpfers
sichtbar, eine leichte Verletzung zu verschlimmern, um einen taktischen
Vorteil zu gewinnen. Solch Beispiele sind u.a. heftiges Schnäuzen
durch eine verletzte Nase, oder heftiges Reiben des Gesichts um eine Rötung
hervorzurufen.
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Bereits vor dem Kampf existierende Verletzungen können Symptome produzieren,
die weit über eine verhältnismäßige Reaktion auf einem
erfolgten Kontakt gehen. Hauptkampfrichter müssen hierauf achten,
wenn sie Strafen für scheinbar exzessiven Kontakt erwägen. Vor
Beginn eines Kampfes oder Wettkampfes muss der Mattenchef die Startkarten
nach medizinischen Befunden untersuchen und sich der Kampffähigkeit
aller Wettkämpfer vergewissern. Der Hauptkampfrichter muss ebenfalls
informiert werden, wenn ein Wettkämpfer wegen einer Verletzung behandelt
wurde.
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Kämpfer, die einen leichten Kontakt übertreiben in dem sie z.B.
das Gesicht halten, herumstolpern oder unnötig hinfallen, mit dem
Bemühen, dass der Hauptkampfrichter den Gegner bestraft, müssen
unverzüglich verwarnt oder bestraft werden.
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Die Vortäuschung einer Verletzung ist ein schwerer Regelverstoß.
Die Übertreibung einer existierenden Verletzung ist ein weniger schwieriger
Verstoß. SHIKKAKU wird an einen Wettkämpfer erteilt, der eine
Verletzung vortäuscht, z.B., wenn ein Wettkämpfer zusammenbricht
und sich auf dem Boden herumwälzt, ohne dass dieses Verhalten durch
den Befund des Arztes unterstützt wird. Eine Verwarnung oder Strafe
soll für die Übertreibung einer Verletzung erteilt werden.
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Wettkämpfer, die SHIKKAKU für Vortäuschung einer Verletzung
erhalten, werden von der Kampffläche verbannt und sofort an die Vertreter
der Medizinischen Kommission des DKV weitergeleitet, die ihrerseits sofort
eine medizinisch Untersuchung des Wettkämpfers veranlassen. Die Medizinische
Kommision reicht ihren Bericht an das Oberste Kampfgericht vor dem Ende
der Meisterschaft weiter. Wettkämpfer, die Verletzungen vortäuschen,
werden mit schwersten Strafen bestraft, bis zur Sperrung auf Lebenszeit
für wiederholte Vergehen dieser Art.
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Die Kehle ist eine besonders verwundbarer und empfindlicher Bereich; auch
allerleichtester Kontakt in diesem Bereich wird mit Verwarnung oder Strafe
geahndet, es sei denn, der Getroffene hat diesen Kontakt selbst verschuldet.
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Wurftechniken werden in zwei Kategorien unterteilt: die etablierten „konventionellen“
Karate-Beinfegetechniken wie der ASHI BARAI, KO UCHI GERI, KANI WAZA usw.,
bei denen der Gegner aus dem Gleichgewicht gefegt oder geworfen wird, ohne
festgehalten zu werden, und Würfe, bei denen der Gegner während
der Ausführung angefasst oder festgehalten werden muss. Würfe
der zweiten Katekorie werden nur unter bestimmten Umständen zugelassen:
Der Wurf folgt unmittelbar auf einen ersten Versuch, eine Karat-Schlagtechnik
auszuführen, oder der Wurf wird als Kontertechnik ausgeführt
auf einen Gegner, der einen Angriff mit einem Wurfversuch oder mit Festhalten
gestartet hatte. Der Drehpunkt des Wurfes darf nicht über Hüfthöhe
hinausreichen und der Gegner muss während des gesamten Wurfes festgehalten
werden, damit eine sichere Landung erfolgen kann. Würfe über
die Schulter wie SEIO NAGE, KATA GARUMA usw. sind ausdrücklich verboten.
Ebenfalls verboten sind Würfe bei dem der Werfer zuerst zu Boden geht
wie z.B. TOMOE RAGE, SUMI GAESHI usw.. Sollte ein Gegner eine Verletzung
in Folge eins Wurfes erleiden, werden die Kampfrichter entscheiden, ob
eine Strafe erfolgen soll.
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Zum Gesicht sind Techniken mit der offenen Hand verboten, da sie das Augenlicht
des Gegeners gefährden.
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JOGAI bezieht sich auf eine Situation, in der der Fuß oder irgendein
anderer Körperteil eines Wettkämpfers den Boden außerhalb
der Kampffläche berührt. Eine Ausnahme sind Fälle, in denen
ein Wettkämpfer von seinem Gegner au der Kampffläche geschoben
oder geworfen wird.
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Der Zeitpunkt, zu dem „YAME“ gerufen wird, kann bestimmen ob JOGAI stattgefunden
hat. Sollte z.B. AKA eine erfolgreiche Technik durchgeführt haben
und unmittelbar darauf aus der Kampffläche treten, sollte mit „YAME“
im Augenblick des erfolgreichen Treffers unterbrochen werden. Der Austritt
aus der Kampffläche passiert in diesem Fall außerhalb der Kampfzeit
und darf nicht bestraft werden. Ist dagegen AKA's Versuch nicht erfolgreich,
wird kein „YAME“ gerufen und das Verlassen der Kampffläche geahndet.
Sollte SHIRO die Kampffläche verlassen unmittelbar, nachdem AKA mit
einer erfolgreichen Technik gepunktet hat, dann wird „YAME“ zum Zeitpunkt
des Treffers gerufen und SHIRO's Austritt wird nicht als JOGAI registriert.
Sollte jedoch der SHIRO aus der Kampffläche treten, oder ist er bereits
hinausgetreten während AKA seine Wertung erzielt (und AKA innerhalb
der Kampffläche bleibt) werden sowohl AKAs Wertung als auch SHIROs
JOGAI erteilt.
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Ein Wettkämpfer, der kontinuierlich zurückweicht und nicht zu
kontern versucht, damit sein Gegner keine Gelegenheit zum Punkten bekommt,
muss verwarnt oder bestraft werden. Dieses Verhalten findet man oft in
den letzten Sekunden eines Wettkampfes. Sollte das Vergehen vor Ablauf
der letzten zehn Sekunden eines Kampfes geschehen, spricht der Hauptkampfrichter
eine Verwarnung aus. Sollte bereits Vergehen der Kategorie 2 vorliegen,
spricht der Kampfrichter eine Strafe aus. Sollten jedoch weniger als 10
Sekunden Kampfzeit sein, wird der Wettkämpfer mit KEIKOKU bestraft,
und der Gegner erhält einen IPPON. Hat der Wettkämpfer, der die
Strafe verursacht hat, bereits eine oder mehrere Kategorie 2 Vergehen verursacht,
erhält er für dieses Vergehen die nächst höhere Strafe
auf der Skala. Dennoch muss sich der Kampfrichter versichern, dass das
Ausweichen nicht als Reaktion auf rücksichtsloses oder gefährliches
Verhalten des Gegners erfolgt. In diesem Fall sollte der Angreifer verwarnt
oder bestraft werden.
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MUBOBI ist ein Vergehen, bei dem ein Wettkämpfer ohne Rücksicht
auf die eigene persönliche Sicherheit attackiert. Manche Wettkämpfer
stürmen in eine lange Kontertechnik und sin nicht in der Lage, einen
Kontakt zu blockieren. Solche offenen Angriffe sind ein Akt von MUBOBI
und können nicht bewertet werden. Als theatralische Geste drehen sich
manche Wettkämpfer unmittelbar nach einem Treffer vom Gegner ab, um
ihre Dominanz zur Schau zu stellen und um ihren Treffer zu unterstreichen.
Sie lassen ihre Deckung so wie ihre Wachsamkeit dem Gegner gegenüber
fallen. Mit dem Wegdrehen verfolgen sie das Ziel, die Aufmerksamkeit des
Kampfrichters auf ihre Technik zu lenken. Hier liegt auch ein klarer Fall
von MUBOBI vor. Es ist möglich, dass der Kampfrichter das Entstehen
einer Verletzung nicht dem Angreifer, sondern dem Verletzten selbst zuschreibt.
In diesem Fall enthält der Verletzte selbst eine Verwarnung.
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Jedes unhöfliche Verhalten eines Mitglieds einer offiziellen Delegation
kann zur Disqualifikation aller Wettkämpfer der Delegation und zum
Ausschluss vom Wettkampf führen. Jedes unhöfliche Verhalten eines
Trainers kann zur Disqualifikation eines Wettkämpfers oder einer Mannschaft
führen.