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DKV Wettkampfregeln- Kumite
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Artikel 8: Verbotenes Verhalten Erklärung

Es gibt zwei Kategorien für Verbotenes Verhalten. Kategorie 1 und Kategorie2.

Kategorie 1: ö

  1. Techniken mit massivem Kontakt ohne Rücksicht auf die angegriffene Zielregion und Techniken mit Kontakt zur Kehle.
  2. Angriffe auf Arme oder Beine, Leiste, Gelenke oder Spann.
  3. Angriffe zum Gesicht mit offener Handtechnik (TEISCHO/NUKITE).
  4. Gefährliche und verbotene Wurftechniken, die Verletzungen verursachen können.
Kategorie 2: ö
  1. Vortäuschen oder Übertreiben einer Verletzungen
  2. Wiederholtes verlassen der Kampffläche (JOGANI)
  3. Selbstgefährdung, durch nachlassen im eigenen Verhalten und sich so einer Verletzung durch den Gegner auszusetzen, oder das Fehlen adäquater Maßnahmen zur Selbstverteidigung  (MUBOBI)
  4. Vermeiden eines Kampfes, im Sinne von, dem Gegner keine Gelegenheit zu geben zu punkten.
  5. Klammern und der Versuch den Gegner zu werfen, oder zu Boden zu bringen, ohne vorher einen echten Angriffsversuch unternommen zu haben. Außer, der Gegner hat selbst zuerst versucht zu klammern oder zu werfen und Wurftechniken, bei denen der Drehpunkt oberhalb der Hüfte liegt.
  6. Unnötiges halten, klammern, ziehen, drücken oder greifen ohne den Versuch eine Technik anzubringen.
  7. Techniken, die auf Grund ihrer Natur für die Sicherheit des Gegners nicht kontrolliert werden können und unkontrollierte Angriffe ob sie  treffen oder nicht.
  8. Angriffe mit dem Kopf, den Knien oder den Ellbogen.
  9. Sprechen und Anstacheln des Gegners, widersetzen der Befehle des Hauptkampfrichters, unflätiges Benehmen gegenüber dem Kampfgericht oder andere Verletzungen der Etikette.
Erklärung: ö
  1. Traditionelle Karatetechniken, die mit voller Kraft ausgeführt werden, können extrem schwere Verletzungen verursachen, sogar töten. Der Karatewettkampf ist ein Sport und daher sind einige der gefährlichsten Techniken verboten. Dennoch müssen alle Techniken kontrolliert ausgeführt werden. Trainierte Wettkämpfer können relativ starke Schläge auf die Muskulatur, z.B. auf den Bauch, kompensieren. Doch Fakt bleibt, dass Kopf, Gesicht, Genick, Leisten und Gelenke leicht verletzbar sind. Daher müssen alle Techniken bestraft werden, die eine Verletzung verursachen, außer, dass sie sich der Kämpfer selbst zufügt. Die Wettkämpfer müssen alle Techniken mit Kontrolle und guter Form vorbereiten. Können sie dies nicht, müssen sie ungeachtet der benutzten Technik verwarnt, oder bestraft werden
  2. Bei Senioren und Junioren sind nicht verletzende, leichte, kontrollierte „Berührungen“ zum Gesicht, Kopf und Nacken erlaubt (nicht jedoch zum Kehlkopf). Wird ein Kontakt vom Kampfrichter für zu hart erachtet, der Wettkämpfer jedoch durch den Kontakt nicht beeinträchtigt, so kann eine Verwarnung (CHUKOKU) gegeben werden. Ein zweiter Kontakt unter den gleichen Bedingungen wird mit KEIKOKU und IPPON (1 Punkt) für den Gegner bestraft. Ein dritter Angriff erhält HANSOKU CHUI und NIHON (2 Punkte) für den verletzten Gegner. Ein weiterer Angriff resultiert in Disqualifikation durch HANSOKU.
  3. Bei Jugend-Wettkämpfen müssen alle Fausttechniken zum Kopf, Gesicht und zur Kehle unter absoluter Kontrolle ausgeführt werden. Berührt der Fausschützer den Gegner in diesen Bereichen, dürfen die Kampfrichter keine Wertung vergeben. Fußtechniken zum Kopf, Gesicht und zum Hals dürfen höchstens mit „Hautkontakt“ ausgeführt werden. In den Fällen, wo mit Techniken ein leichter Kontakt, der über eine „Faustschutz-“ oder „Haut-“Berührung hinausgeht, zustande kommt, müssen die Kampfrichter eine Verwarnung oder eine Strafe vergeben. Jede Technik, die eine, wenn auch kleinste Verletzung des Kopfes, des Gesichtes oder des Halses verursacht, wird mit Verwarnung oder Strafe geahndet, es sei denn, die Verletzung wird durch den Verletzten selbst verursacht.
  4. Der Hauptkampfrichter muss eine verletzten Wettkämpfer ununterbrochen beobachten. Eine kurze Wartezeit vor Erteilung des Schiedsspruchs erlaubt eine eventuelle Entwicklung von Symptomen wie z.b. das Nasenbluten. Durch genaue Beobachtung wird ebenfalls jeder Versuch eines Wettkämpfers sichtbar, eine leichte Verletzung zu verschlimmern, um einen taktischen Vorteil zu gewinnen. Solch Beispiele  sind u.a. heftiges Schnäuzen durch eine verletzte Nase, oder heftiges Reiben des Gesichts um eine Rötung hervorzurufen.
  5. Bereits vor dem Kampf existierende Verletzungen können Symptome produzieren, die weit über eine verhältnismäßige Reaktion auf einem erfolgten Kontakt gehen. Hauptkampfrichter müssen hierauf achten, wenn sie Strafen für scheinbar exzessiven Kontakt erwägen. Vor Beginn eines Kampfes oder Wettkampfes muss der Mattenchef die Startkarten nach medizinischen Befunden untersuchen und sich der Kampffähigkeit aller Wettkämpfer vergewissern. Der Hauptkampfrichter muss ebenfalls informiert werden, wenn ein Wettkämpfer wegen einer Verletzung behandelt wurde.
  6. Kämpfer, die einen leichten Kontakt übertreiben in dem sie z.B. das Gesicht halten, herumstolpern oder unnötig hinfallen, mit dem Bemühen, dass der Hauptkampfrichter den Gegner bestraft, müssen unverzüglich verwarnt oder bestraft werden.
  7. Die Vortäuschung einer Verletzung ist ein schwerer Regelverstoß. Die Übertreibung einer existierenden Verletzung ist ein weniger schwieriger Verstoß. SHIKKAKU wird an einen Wettkämpfer erteilt, der eine Verletzung vortäuscht, z.B., wenn ein Wettkämpfer zusammenbricht und sich auf dem Boden herumwälzt, ohne dass dieses Verhalten durch den Befund des Arztes unterstützt wird. Eine Verwarnung oder Strafe soll für die Übertreibung einer Verletzung erteilt werden.
  8. Wettkämpfer, die SHIKKAKU für Vortäuschung einer Verletzung erhalten, werden von der Kampffläche verbannt und sofort an die Vertreter der Medizinischen Kommission des DKV weitergeleitet, die ihrerseits sofort eine medizinisch Untersuchung des Wettkämpfers veranlassen. Die Medizinische Kommision reicht ihren Bericht an das Oberste Kampfgericht vor dem Ende der Meisterschaft weiter. Wettkämpfer, die Verletzungen vortäuschen, werden mit schwersten Strafen bestraft, bis zur Sperrung auf Lebenszeit für wiederholte Vergehen dieser Art.
  9. Die Kehle ist eine besonders verwundbarer und empfindlicher Bereich; auch allerleichtester Kontakt in diesem Bereich wird mit Verwarnung oder Strafe geahndet, es sei denn, der Getroffene hat diesen Kontakt selbst verschuldet.
  10. Wurftechniken werden in zwei Kategorien unterteilt: die etablierten „konventionellen“ Karate-Beinfegetechniken wie der ASHI BARAI, KO UCHI GERI, KANI WAZA usw., bei denen der Gegner aus dem Gleichgewicht gefegt oder geworfen wird, ohne festgehalten zu werden, und Würfe, bei denen der Gegner während der Ausführung angefasst oder festgehalten werden muss. Würfe der zweiten Katekorie werden nur unter bestimmten Umständen zugelassen: Der Wurf folgt unmittelbar auf einen ersten Versuch, eine Karat-Schlagtechnik auszuführen, oder der Wurf wird als Kontertechnik ausgeführt auf einen Gegner, der einen Angriff mit einem Wurfversuch oder mit Festhalten gestartet hatte. Der Drehpunkt des Wurfes darf nicht über Hüfthöhe hinausreichen und der Gegner muss während des gesamten Wurfes festgehalten werden, damit eine sichere Landung erfolgen kann. Würfe über die Schulter wie SEIO NAGE, KATA GARUMA usw. sind ausdrücklich verboten. Ebenfalls verboten sind Würfe bei dem der Werfer zuerst zu Boden geht wie z.B. TOMOE RAGE, SUMI GAESHI usw.. Sollte ein Gegner eine Verletzung in Folge eins Wurfes erleiden, werden die Kampfrichter entscheiden, ob eine Strafe erfolgen soll.
  11. Zum Gesicht sind Techniken mit der offenen Hand verboten, da sie das Augenlicht des Gegeners gefährden.
  12. JOGAI bezieht sich auf eine Situation, in der der Fuß oder irgendein anderer Körperteil eines Wettkämpfers den Boden außerhalb der Kampffläche berührt. Eine Ausnahme sind Fälle, in denen ein Wettkämpfer von seinem Gegner au der Kampffläche geschoben oder geworfen wird.
  13. Der Zeitpunkt, zu dem „YAME“ gerufen wird, kann bestimmen ob JOGAI stattgefunden hat. Sollte z.B. AKA eine erfolgreiche Technik durchgeführt haben und unmittelbar darauf aus der Kampffläche treten, sollte mit „YAME“ im Augenblick des erfolgreichen Treffers unterbrochen werden. Der Austritt aus der Kampffläche passiert in diesem Fall außerhalb der Kampfzeit und darf nicht bestraft werden. Ist dagegen AKA's Versuch nicht erfolgreich, wird kein „YAME“ gerufen und das Verlassen der Kampffläche geahndet. Sollte SHIRO die Kampffläche verlassen unmittelbar, nachdem AKA mit einer erfolgreichen Technik gepunktet hat, dann wird „YAME“ zum Zeitpunkt des Treffers gerufen und SHIRO's Austritt wird nicht als JOGAI registriert. Sollte jedoch der SHIRO aus der Kampffläche treten, oder ist er bereits hinausgetreten während AKA seine Wertung erzielt (und AKA innerhalb der Kampffläche bleibt) werden sowohl AKAs Wertung als auch SHIROs JOGAI erteilt.
  14. Ein Wettkämpfer, der kontinuierlich zurückweicht und nicht zu kontern versucht, damit sein Gegner keine Gelegenheit zum Punkten bekommt, muss verwarnt oder bestraft werden. Dieses Verhalten findet man oft in den letzten Sekunden eines Wettkampfes. Sollte das Vergehen vor Ablauf der letzten zehn Sekunden eines Kampfes geschehen, spricht der Hauptkampfrichter eine Verwarnung aus. Sollte bereits Vergehen der Kategorie 2 vorliegen, spricht der Kampfrichter eine Strafe aus. Sollten jedoch weniger als 10 Sekunden Kampfzeit sein, wird der Wettkämpfer mit KEIKOKU bestraft, und der Gegner erhält einen IPPON. Hat der Wettkämpfer, der die Strafe verursacht hat, bereits eine oder mehrere Kategorie 2 Vergehen verursacht, erhält er für dieses Vergehen die nächst höhere Strafe auf der Skala. Dennoch muss sich der Kampfrichter versichern, dass das Ausweichen nicht als Reaktion auf rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten des Gegners erfolgt. In diesem Fall sollte der Angreifer verwarnt oder bestraft werden.
  15. MUBOBI ist ein Vergehen, bei dem ein Wettkämpfer ohne Rücksicht auf die eigene persönliche Sicherheit attackiert. Manche Wettkämpfer stürmen in eine lange Kontertechnik und sin nicht in der Lage, einen Kontakt zu blockieren. Solche offenen Angriffe sind ein Akt von MUBOBI und können nicht bewertet werden. Als theatralische Geste drehen sich manche Wettkämpfer unmittelbar nach einem Treffer vom Gegner ab, um ihre Dominanz zur Schau zu stellen und um ihren Treffer zu unterstreichen. Sie lassen ihre Deckung so wie ihre Wachsamkeit dem Gegner gegenüber fallen. Mit dem Wegdrehen verfolgen sie das Ziel, die Aufmerksamkeit des Kampfrichters auf ihre Technik zu lenken. Hier liegt auch ein klarer Fall von MUBOBI vor. Es ist möglich, dass der Kampfrichter das Entstehen einer Verletzung nicht dem Angreifer, sondern dem Verletzten selbst zuschreibt. In diesem Fall enthält der Verletzte selbst eine Verwarnung.
  16. Jedes unhöfliche Verhalten eines Mitglieds einer offiziellen Delegation kann zur Disqualifikation aller Wettkämpfer der Delegation und zum Ausschluss vom Wettkampf führen. Jedes unhöfliche Verhalten eines Trainers kann zur Disqualifikation eines Wettkämpfers oder einer Mannschaft führen.