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DKV Wettkampfregeln - Kumite
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Artikel 1: Kumite Wettkampffläche - Erklärung

  1. Die Wettkampffläche muss eben und so beschaffen sein, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind.
  2. Die Wettkampffläche muss quadratisch mit einer Seitenlänge von 8 Metern sein (von außen gemessen), mit zusätzlichen 2 Metern an allen Seiten als Sicherheitszone. Die Fläche kann bis zu einer Höhe von 1 Meter über Fußbodenniveau angehoben werden. Die angehobene Plattform muss je Seite mindestens 12 Meter messen, damit Kampffläche und Sicherheitszonen eingeschlossen sind.
  3. Eine 0,50 Meter lange Linie soll im Abstand von 2 Metern vom Mittelpunkt der Kampffläche für die Aufstellung des Hauptkampfrichters markiert sein.
  4. Zwei parallele Linien, beide 1 Meter lang und im rechten Winkel zur Hauptkampfrichterlinie, müssen im Abstand von 1,5 Metern, vom Mittelpunkt der Kampffläche, für die Aufstellung der Kämpfer markiert werden.
  5. Die Seitenkampfrichter sitzen in der Sicherheitszone, einer mit direktem Blick zum Hauptkampfrichter, je einer hinter den Kämpfern und 1 Metern dem Hauptkampfrichter zugewandt. Jeder Seitenkampfrichter ist mit einer roten und blauen Flagge ausgerüstet.
  6. Der Kampfrichterobmann sitzt an einem kleinen Tisch außerhalb der Sicherheitszone, links hinter dem Hauptkampfrichter. Er soll mit einer roten Flagge und einem Summer ausgestattet sein.
  7. Ein Kampfrichter soll als Listenüberwacher am offiziellen Wettkampftisch sitzen, zwischen dem Listenführer und dem Zeitnehmer.
  8. Die Ein-Meter-Grenze sollte eine andere Farbe aufweisen als die restliche Mattenfläche.
Erklärung: ö
  1. Innerhalb eines Meters vom äußere Umkreis der Sicherheitszone dürfen weder Reklamewände, Werbetafeln, -säulen o.ä. Stehen.
  2. Die benutzten Matten müssen auf der Unterseite rutschfest sein. Ihre Oberfläche soll einen niedrigen Reibungsgrad haben. Die Matten sollen nicht so dick wie Judomatten sein, da diese die Schrittbewegungen behindern. Der Hauptkampfrichter muss sicherstellen, dass die Matten während des Wettkampfs nicht verrutschen, die Lücken zwischen den Matten gefährlich sind und Verletzungen verursachen können.

  3. Sie müssen vom DKV genehmigt sein.