Artikel 2:Offizelle Bekleidung - Kampfrichter
- Wettkämpfer - Betreuer
- Erklärung
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Wettkämpfer und ihre Betreuer müssen die offizielle Uniform tragen,
wie sie hier definiert ist.
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Das Oberste Kampfgericht kann jeden Offiziellen oder Wettkämpfer ausschließen,
der diesen Vorschriften nicht entspricht.
Kampfrichter ö
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Haupt- und Seitenkampfrichter müssen bei allen Meisterschaften und
Lehrgängen die offizielle Uniform tragen, die vom Obersten Kampfgericht
bestimmt wurde.
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Die offizielle Uniform sieht wie folgt aus
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einreihiger, marineblauer Blazer mit zwei silbernen Knöpfen
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weißes Hemd mit kurzen/lagen Ärmeln, je nach den vorherrschenden
klimatischen Bedingungen
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offizielle Krawatte ohne Krawattennadel
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einfache hellgraue Hose ohne Umschläge
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ungemusterte, dunkelblaue oder schwarze Socken und schwarze Slipper für
den Einsatz an der Kampffläche.
Wettkämpfer ö
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Wettkämpfer müssen einen weißen, unverzierten Karate-Gi
tragen, ohne Streifen oder Paspelierung. Es darf nur ein Vereinsabzeichen
getragen werden. Dieses muss auf dem linken Brustbereich angebracht werden
und darf nicht größer als 10 Quadratzentimeter sein. Auf dem
Karate-Gi dürfen ausschließlich Originaletiketten der Hersteller
sichtbar sein, sofern sie an den allgemein akzeptierten Stellen (an der
unteren rechten Ecke der Gi-Jacke und am Hosenbund) aufgenäht sind.
Zusätzlich muss eine Identifikationsnummer auf dem Rücken getragen
werden, welche vom Organisationskomitee vergeben wird. Ein Kämpfer
trägt einen roten, der andere einene blauen Gürtel. Diese Gürtel
müssen etwa 5 Zentimeter breit und ausreichend lang sein, so dass
an jeder Seite des Knotens noch etwa 15 Zentimeter frei herunterhängen
können.
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Unbeschadet o.a. Paragraph 1, kann das DKV Präsidium bestimmte Aufschriften
oder Warenzeichen von anerkannten Sponsoren genehmigen.
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Die Jacke muss, wenn sie mit dem Gürtel um die Hüfte gebunden
wird, mindestens so lang sein, dass sie die Hüften bedeckt. Sie darf
aber höchstens drei Viertel des Oberschenkels bedecken. Frauen dürfen
ein einfarbiges weißes T-Shirt unter der Jacke tragen.
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Die Ärmel der Jacke dürfen nicht weiter als bis zum Handgelenk
reichen, müssen die Unterarme aber mindestens bis zur Hälfte
bedecken. Die Ärmel dürfen nicht aufgekrempelt sein.
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Die Hosen müssen so lang sein, dass sie zwei Drittel des Schienbeins
bedecken und dürfen nicht hochgerollt werden.
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Wettkämpfer müssen sauberes Haar haben und ein Länge tragen,
die den reibungslosen Ablauf des Kampfes nicht behindert. HACHIMAKI (Stirnband)
sind nicht erlaubt. Sollte ein Kampfrichter das Haar eines Kämpfers
für zu lang und/oder unsauber erachten, so darf er den Wettkämpfer
vom Kampf ausschließen. In Kumite-Wettkämpfen sind metallische
Haarspangen verboten. Im Kata-Wettbewerb ist eine diskrete Haarspange erlaubt.
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Wettkämpfer müssen kurze Fingernägel haben und dürfen
keine metallischen oder andere Gegenstände tragen, die ihre Gegner
verletzen könnten. Der Benutzung von metallischen Zahnspangen muss
durch den Kampfrichter und dem offiziellen Arzt zugestimmt werden. Der
Wettkämpfer übernimmt die volle Verantwortung für jegliche
Verletzungen.
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Vom DKV zugelassene Faustschützer sind Pflicht, wobei ein Kämpfer
rot, der andere blau trägt. Die Faustschützer dürfen nicht
dicker als 2cm sein und müssen die Finger bedecken.
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Zahnschutz ist Pflicht.
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Weiche Schienbeinschoner sind erlaubt. Schienbeinschützer mit
Spannschutz sind verboten.
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Brillen sind verboten. Weiche Kontaktlinsen können auf eigene Verantwortung
des Kämpfers getragen werden.
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Das tragen von nicht genehmigter Kleidung oder Ausrüstung ist verboten.
Frauen dürfen zulässige, zusätzliche Schutzausrüstung
tragen, wie z.B. Brustschutz.
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Die gesamte Schutzausrüstung muss vom DKV genehmigt sein.
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Der Gebrauch von Bandagen, Polsterungen oder Unterstützungen aufgrund
von Verletzungen, muss durch den Hauptkampfrichter, nach Ratschlag des
offiziellen Arztes, genehmigt werden.
Betreuer ö
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Der Betreuer muss während des ganzen Wettbewerbs einen Trainingsanzug
tragen und seine Identifikationslizenz muss sichtbar sein.
Erklärung: ö
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Der Wettkämpfer trägt nur einen einzigen Gürtel. Entweder
rot für AKA oder blau für SHIRO. Gürtel entsprechend der
Graduierung dürfen während des Kampfes nicht getragen werden.
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Der Zahnschutz muss genau angepasst sein. Tiefschützer mit abnehmbaren
Plastikteil, das in einem Suspensorium steckt, sind nicht zulässig.
Personen, die solche tragen, handeln gegen die Bestimmungen.
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Sicherlich gibt es religiöse Gründe für das tragen bestimmter
Gegenstände wie z.B. Turbane oder Amulette. Wenn, aufgrund ihrer Religion,
Personen solche Gegenstände zu tragen wünschen, die sonst als
unzulässige Kleidung aufgefasst würde, so müssen sie dies
dem Obersten Kampfgericht im Vorfeld des Turniers mitteilen. Das Oberste
Kampfgericht wird jeden Fall für sich prüfen. Am Turniertag auftauchende
Personen, die erwarten, teilnehmen zu können, kann nicht entgegengekommen
werden.
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Kommt ein Kämpfer unangemessen gekleidet auf die Kampffläche,
so wird er oder sie nicht unmittelbar disqualifiziert; eine Minute Zeit
wird eingeräumt, um die Kleidung in Ordnung zu bringen.
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Sofern das Oberste Kampfgericht zustimmt, kann den Kampfrichtern gestattet
werden, ihre Blazer auszuziehen.