Artikel 4: Das Kampfgericht
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Das Kampfgericht soll für jeden Kampf aus einem Hauptkampfrichter
(SHUSHIN), 3 Seitenkampfrichtern (FUKUSHIN) und einem Obmann (KANSA) bestehen.
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Um die Durchführung der Kämpfe zu erleichtern sollen zusätzlich
mehrere Zeitnehmer, Ansager, Listenführer und Ergebenisüberwacher
benannt werden.
Erklärung:
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Zu Beginn eines Kampfes steht der Hauptkampfrichter am äußeren
Rand der Kampffläche. Zu seiner Linken stehen die Seitenkampfrichter
eins und zwei, zu seiner Rechten stehen der Obmann und der Seitenkampfrichter
drei.
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Nach dem formalen Austausch von Verbeugungen durch die Kämpfer und
die Kampfrichter tritt eine Hauptkampfrichter einen Schritt zurück,
die Seitenkampfrichter und der Obmann drehen sich nach innen, und alle
verbeugen sich zueinander. Danach nehmen alle ihre Position ein.
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Beim Wechsel des Kampfgerichts treten die Kampfrichter, die bis dahin im
Einsatz waren, einen Schritt nach vorne und drehen sich zum neuen Kampfgericht
um. Auf das Kommando des neuen Hauptkampfrichters verbeugen sie sich voreinander
und verlassen hintereinander die Kampffläche, wobei alle in die gleiche
Richtung schauen.
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Wenn einzelne Seitenkampfrichter wechseln, tritt der neu eingesetzte Seitenkampfrichter
vor den bisherigen, beide verbeugen sich voreinander und tauschen dann
ihre Positionen.