Artikel 11: Offizieller Protest
-
Niemand kann einen Protest gegen eine Kampfrichterentscheidung an die Mitglieder
des Kampfgerichts richten.
-
Wenn Handlungen des Kampfgerichts offensichtlich gegen die Regeln verstoßen,
kann nur der offizielle Vertreter einen Protest einlegen.
-
Der Protest muss unmittelbar nach Beendigung des Wettkampfes in dem der
Protest entstanden ist, in schriftlicher Form, gemäß der vorgeschriebenen
Vorgehensweise bei Klagen, vom offiziellen Vertreter vorgelegt werden.
Die einzige Ausnahme ist, wenn sich der Protest auf einen administrativen
Fehler bezieht. Der Mattenchef soll unverzüglich nach der Entdeckung
eines solchen Fehlers benachrichtigt werden.
-
Der schriftliche Protest muss bei einem Vertreter des Obersten Kampfgerichts
eingereicht werden. Dieser muss das OKG unverzüglich einberufen. Zu
gegebener Zeit wird das OKG alle Umstände untersuchen, die zum Protest
geführt haben. Nach Berücksichtigung aller verfügbaren Fakten
wird das Gremium einen Bericht erstellen und ist befugt eine angemessene
Maßnahme zu veranlassen.
-
Der Kläger muss eine, gemäß den entsprechenden Regeln des
DKV, Geldsumme in Höhe von 200,00 DM hinterlegen. Darauf hin wird
ihm eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Der Protest wird zusammen
mit einer Kopie der Quittierung beim Vorsitzenden des Obersten Kampfgerichts
hinterlegt. Hat der Protest Erfolg, wird der hinterlegte Betrag zurückerstattet.
-
Der Protest muss die Namen der Wettkämpfer, des amtierenden Kampfgerichts,
so wie eine genaue, detaillierte Beschreibung des Sachverhalts des Protests
enthalten. Generelle Behauptungen über allgemeine Standards werden
nicht als legitimer Protest akzeptiert. Die Beweislast liegt beim Kläger.
-
Im Falle eines administrativen Fehlers während eines laufenden Kampfes
kann der offizielle Vertreter den Mattenchef direkt auf diesen Fehler hinweisen.
Daraufhin verständigt der MC den Hauptkampfrichter und den Vorsitzenden
des OKG.
-
Das OKG überprüft den Protest und untersucht, als Bestandteil
der Prüfung, die zur Unterstützung des Protestes beigefügten
Beweismittel. Das OKG zieht auch eventuell vorhandene Video-Aufnahmen zu
Rate und befrage die MC's, um die Gültigkeit des Protests objektiv
zu untersuchen. Wenn das OKG den Protest für berechtigt hält,
werden angemessenen Konsequenzen gezogen und der Geldbetrag an den Kläger
zurück erstattet. Zusätzlich werden Maßnahmen getroffen,
die in zukünftigen Wettkämpfen die Wiederholung derartiger Fehler
vermeiden sollen.
-
Wenn das OKG den Protest für unberechtigt hält, wird die Klage
zurückgewiesen, das Geld einbehalten und an den DKV-Schatzmeister
abgeführt.