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DKV Wettkampfregeln - Kumite
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Artikel 2:Offizelle Bekleidung  - Kampfrichter - WettkämpferBetreuer - Erklärung

  1. Wettkämpfer und ihre Betreuer müssen die offizielle Uniform tragen, wie sie hier definiert ist.
  2. Das Oberste Kampfgericht kann jeden Offiziellen oder Wettkämpfer ausschließen, der diesen Vorschriften nicht entspricht.
Kampfrichter ö
  1. Haupt- und Seitenkampfrichter müssen bei allen Meisterschaften und Lehrgängen die offizielle Uniform tragen, die vom Obersten Kampfgericht bestimmt wurde.
  2. Die offizielle Uniform sieht wie folgt aus
Wettkämpfer ö
  1. Wettkämpfer müssen einen weißen, unverzierten Karate-Gi tragen, ohne Streifen oder Paspelierung. Es darf nur ein Vereinsabzeichen getragen werden. Dieses muss auf dem linken Brustbereich angebracht werden und darf nicht größer als 10 Quadratzentimeter sein. Auf dem Karate-Gi dürfen ausschließlich Originaletiketten der Hersteller sichtbar sein, sofern sie an den allgemein akzeptierten Stellen (an der unteren rechten Ecke der Gi-Jacke und am Hosenbund) aufgenäht sind. Zusätzlich muss eine Identifikationsnummer auf dem Rücken getragen werden, welche vom Organisationskomitee vergeben wird. Ein Kämpfer trägt einen roten, der andere einene blauen Gürtel. Diese Gürtel müssen etwa 5 Zentimeter breit und ausreichend lang sein, so dass an jeder Seite des Knotens noch etwa 15 Zentimeter frei herunterhängen können.
  2. Unbeschadet o.a. Paragraph 1, kann das DKV Präsidium bestimmte Aufschriften oder Warenzeichen von anerkannten Sponsoren genehmigen.
  3. Die Jacke muss, wenn sie mit dem Gürtel um die Hüfte gebunden wird, mindestens so lang sein, dass sie die Hüften bedeckt. Sie darf aber höchstens drei Viertel des Oberschenkels bedecken. Frauen dürfen ein einfarbiges weißes T-Shirt unter der Jacke tragen.
  4. Die Ärmel der Jacke dürfen nicht weiter als bis zum Handgelenk reichen, müssen die Unterarme aber mindestens bis zur Hälfte bedecken. Die Ärmel dürfen nicht aufgekrempelt sein.
  5. Die Hosen müssen so lang sein, dass sie zwei Drittel des Schienbeins bedecken und dürfen nicht hochgerollt werden.
  6. Wettkämpfer müssen sauberes Haar haben und ein Länge tragen, die den reibungslosen Ablauf des Kampfes nicht behindert. HACHIMAKI (Stirnband) sind nicht erlaubt. Sollte ein Kampfrichter das Haar eines Kämpfers für zu lang und/oder unsauber erachten, so darf er den Wettkämpfer vom Kampf ausschließen. In Kumite-Wettkämpfen sind metallische Haarspangen verboten. Im Kata-Wettbewerb ist eine diskrete Haarspange erlaubt.
  7. Wettkämpfer müssen kurze Fingernägel haben und dürfen keine metallischen oder andere Gegenstände tragen, die ihre Gegner verletzen könnten. Der Benutzung von metallischen Zahnspangen muss durch den Kampfrichter und dem offiziellen Arzt zugestimmt werden. Der Wettkämpfer übernimmt die volle Verantwortung für jegliche Verletzungen.
  8. Vom DKV zugelassene Faustschützer sind Pflicht, wobei ein Kämpfer rot, der andere blau trägt. Die Faustschützer dürfen nicht dicker als 2cm sein und müssen die Finger bedecken.
  9. Zahnschutz ist Pflicht.
  10. Weiche Schienbeinschoner sind erlaubt. Schienbeinschützer  mit Spannschutz sind verboten.
  11. Brillen sind verboten. Weiche Kontaktlinsen können auf eigene Verantwortung des Kämpfers getragen werden.
  12. Das tragen von nicht genehmigter Kleidung oder Ausrüstung ist verboten. Frauen dürfen zulässige, zusätzliche Schutzausrüstung tragen, wie z.B. Brustschutz.
  13. Die gesamte Schutzausrüstung muss vom DKV genehmigt sein.
  14. Der Gebrauch von Bandagen, Polsterungen oder Unterstützungen aufgrund von Verletzungen, muss durch den Hauptkampfrichter, nach Ratschlag des offiziellen Arztes, genehmigt werden.
Betreuer ö
  1. Der Betreuer muss während des ganzen Wettbewerbs einen Trainingsanzug tragen und seine Identifikationslizenz muss sichtbar sein.
Erklärung: ö
  1. Der Wettkämpfer trägt nur einen einzigen Gürtel. Entweder rot für AKA oder blau für SHIRO. Gürtel entsprechend der Graduierung dürfen während des Kampfes nicht getragen werden.
  2. Der Zahnschutz muss genau angepasst sein. Tiefschützer mit abnehmbaren Plastikteil, das in einem Suspensorium steckt, sind nicht zulässig. Personen, die solche tragen, handeln gegen die Bestimmungen.
  3. Sicherlich gibt es religiöse Gründe für das tragen bestimmter Gegenstände wie z.B. Turbane oder Amulette. Wenn, aufgrund ihrer Religion, Personen solche Gegenstände zu tragen wünschen, die sonst als unzulässige Kleidung aufgefasst würde, so müssen sie dies dem Obersten Kampfgericht im Vorfeld des Turniers mitteilen. Das Oberste Kampfgericht wird jeden Fall für sich prüfen. Am Turniertag auftauchende Personen, die erwarten, teilnehmen zu können, kann nicht entgegengekommen werden.
  4. Kommt ein Kämpfer unangemessen gekleidet auf die Kampffläche, so wird er oder sie nicht unmittelbar disqualifiziert; eine Minute Zeit wird eingeräumt, um die Kleidung in Ordnung zu bringen.
  5. Sofern das Oberste Kampfgericht zustimmt, kann den Kampfrichtern gestattet werden, ihre Blazer auszuziehen.